Als triftiger Grund für die Stornierung einer Reise gilt beispielsweise: Tod oder schwerer Unfall eines nahen Angehörigen oder plötzliche Arbeitslosigkeit.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.06.2002)
So sei etwa ein Besuch bei der Freundin für viele Beamte kein triftiger Grund für eine Reise, politische Aktivitäten noch weniger.
( Quelle: Junge Welt vom 17.05.2001)
Steffen lehnte das Gesuch mit der Begründung ab, daß die verständliche Enttäuschung des Verteidiger über Gartmanns Widerruf kein triftiger Grund sei für eine Entpflichtung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)